Verordnungsweg


Logopädie Wendtlandt Aichwald Esslingen Verordnungsweg

Verordnung Stimm-, Sprech-, Sprach-, und Schlucktherapie

Ihr Weg zu Mir führt Sie als erstes über Ihren behandelnden Arzt.

Dies ist beispielsweise Ihr Hausarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, sowie bei jüngeren Klienten der Kieferorthopäde, Zahnarzt

und Kinderarzt.

 

Ihr behandelnder Arzt wird mit Ihnen die Notwendigkeit, sowie den spezifischen Umfang der logopädischen Therapie besprechen.

Falls die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie besteht, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für die Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie.

 

Bitte vereinbaren sie daraufhin zügig einen Termin mit mir, da die Heilmittelverordnung nach 14 Tagen ihre Gültigkeit verliert.


zuzahlung

Die Kosten der logopädischen Therapie werden bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ab dem 18. Lebensjahr fällt ein Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes, sowie eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00€ auf Sie zurück.

 

Es besteht die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen.

Ob und wie Sie sich befreien lassen können, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

 


Private krankenversicherung

 

Privatversicherte Klienten können sich anhand eines Kostenvoranschlages bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang die Kosten der logopädischen Therapie erstattet werden. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich nach den von Ihnen vereinbarten Tarifen mit Ihrer Versicherung.



Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!